Trike fahren erleben – Probefahrten bei rewaco
Eine Probefahrt ist der erste Schritt in Richtung Trike-Erlebnis. Sie macht den Unterschied zwischen bloßem Interesse und echter Begeisterung. Nur wer das unverwechselbare Fahrgefühl eines rewaco Trikes selbst erlebt hat, versteht, warum es mehr als nur ein Fahrzeug ist – es ist Emotion, Freiheit und Fahrspaß pur.
Probefahrten sind jederzeit möglich – bei uns am Hauptstandort in Lindlar oder bei einem unserer zahlreichen Händler weltweit. Vereinbaren Sie ganz unkompliziert einen Termin und erleben Sie Ihr Wunschmodell live und unverbindlich.
Auch für Beifahrerinnen und Beifahrer ist eine Probefahrt ein wichtiges Erlebnis. Oft fällt die gemeinsame Entscheidung erst, wenn beide das besondere Gefühl auf drei Rädern kennengelernt haben.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail – wir helfen Ihnen gerne weiter:
- Telefon: +49 (0) 2266 / 47 99 99-10
- E-Mail: sales@rewaco.de
- Zur Händlersuche: www.rewaco.com/de/haendlersuche
Bitte beachte: Alle Probefahrten, die von der rewaco Spezialfahrzeuge GmbH durchgeführt werden, unterliegen unseren Mietbedingungen.
▶ Wer darf ein rewaco Trike fahren?
Ein rewaco Trike darf mit dem Führerschein der Klasse A (Motorrad) oder Klasse B (Pkw) gefahren werden.
Für Inhaber der Klasse B gelten besondere Regelungen, die wir nachfolgend für dich zusammengefasst haben.
Diese Vorgaben gelten gleichermaßen für Miete und Probefahrten.
Weitere Infos zu Führerschein Klasse B
Für das Fahren eines rewaco Trikes mit Führerschein Klasse B gelten folgende Voraussetzungen:
- Ab 21 Jahren: Alle rewaco Trikes dürfen gefahren werden.
- Unter 21 Jahren: Es dürfen nur Trikes mit maximal 15 kW Leistung gefahren werden.
EU-Regelung:
Führerschein Klasse B vor dem 19. Januar 2013: Trike-Fahren in der ganzen EU erlaubt.
Führerschein Klasse B nach dem 19. Januar 2013: In Deutschland erst ab 21 Jahren erlaubt.
Hinweis: Diese Angaben gelten für Deutschland. In anderen Ländern können andere Regelungen gelten. Im Zweifel bei der Führerscheinstelle nachfragen oder die EU-Äquivalenztabelle prüfen.
Wichtiger Hinweis zur Vermietung
Die gesetzlichen Vorgaben gelten für das Führen von Trikes. Für Vermietung und Probefahrten gelten aus versicherungstechnischen Gründen zusätzliche Bedingungen:
Bei rewaco gilt:
Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Klasse A oder B.
Beifahrerregelung beim Trikefahren
Für Beifahrer auf einem Trike gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Alters- oder Größenbegrenzung.
Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, die Sicherheit der Person zu beurteilen – besonders bei Kindern.
Wichtige Fragen zur Einschätzung:
- Wir empfehlen ein Mindestalter von 8 Jahren.
- Kann sich die Person sicher festhalten?
- Sitzt sie stabil – auch bei Notbremsung?
- Kann sie die ganze Fahrt sicher sitzen bleiben?
Helmpflicht: Fahrer und Beifahrer müssen einen zugelassenen Motorradhelm (mit ECE-Zeichen) tragen. Fahrradhelme sind nicht erlaubt.